BT-DRS. 21/6328BUNDESTAG
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STGB – § 188
Inhaltsübersicht-Änderung · Konfidenz: hoch
STGB – § 188
Aufhebung · Konfidenz: hoch
Diese Vorschrift wird aufgehoben.
STGB – § 194 Absatz 1 Satz 3
Wort-Ersetzung · Konfidenz: hoch
STPO – § 154e Absatz 1
Wort-Ersetzung · Konfidenz: hoch
- ⚠ Strukturelle Eigenheit der Drucksache: Dieser Änderungsbefehl (Nummer 4) steht unter der Artikelüberschrift „Artikel 1 – Änderung des Strafgesetzbuches", ändert aber tatsächlich § 154e der Strafprozeßordnung (StPO), nicht das Strafgesetzbuch. Der Befehl nennt nur „In § 154e Absatz 1" ohne Gesetzesbezeichnung; dass die StPO gemeint ist, ergibt sich aus der Begründung („Zu Nummer 4 (§ 154e Absatz 1 StPO – Folgeänderung)") und daraus, dass § 154e ausschließlich in der StPO existiert. Verbatim übernommen, nicht geglättet.
- ⚠ Die Drucksache nennt für die Strafprozeßordnung keinen eigenen Einleitungssatz/Bezugsstand (nur für das StGB). Der zu ändernde Wortlaut „185 bis 188" liegt im lokalen Gesetzes-Stand des § 154e Absatz 1 StPO jedoch unverändert vor, sodass der Änderungsbefehl eindeutig und ohne Divergenz anwendbar ist.
RUSTAG – § 32b
Wort-Ersetzung · Konfidenz: hoch
- ⚠ Strukturelle Eigenheit der Drucksache: Dieser Änderungsbefehl (Nummer 5) steht unter der Artikelüberschrift „Artikel 1 – Änderung des Strafgesetzbuches", ändert aber tatsächlich § 32b des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG, Slug rustag), nicht das Strafgesetzbuch. Der Befehl nennt das Staatsangehörigkeitsgesetz ausdrücklich; die Zuordnung wird durch die Begründung („Zu Nummer 5 (§ 32b StAG – Folgeänderung)") bestätigt. Verbatim übernommen, nicht geglättet.
- ⚠ Die Drucksache nennt für das Staatsangehörigkeitsgesetz keinen eigenen Einleitungssatz/Bezugsstand (nur für das StGB). Der zu ändernde Wortlaut „185 bis 189" liegt im lokalen Gesetzes-Stand des § 32b StAG jedoch unverändert vor (Deliktskatalog „… 166, 185 bis 189, 192a …"), sodass der Änderungsbefehl eindeutig und ohne Divergenz anwendbar ist.
Audit-Trail
Jede Stufe der Vier-Augen-KI-Pipeline – vom ersten Entwurf bis zur Freigabe.
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KI-Bearbeiter
Claude Opus 4.8 (1M context)
Liest Drucksache + aktuellen Gesetzestext und erzeugt das Vorher/Nachher.
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Synopsen-Gutachter konsistent
Claude Opus 4.8 (1M context)
Details anzeigen
Alle fünf Blöcke über drei Gesetze (StGB, StPO, StAG/rustag) wurden unabhängig gegen die Drucksache 21/6328 und die lokalen Norm-Markdowns geprüft; keine Beanstandung. Die fünf nummerierten Änderungsbefehle der Drucksache (Artikel 1 Nummern 1 bis 5) sind vollständig und ohne Auslassung als Blöcke abgebildet; Artikel 2 (Inkrafttreten) ändert keinen Gesetzestext und erzeugt erwartungsgemäß keinen Block. Jeder befehl_original steht wortgenau in der Drucksache, jeder vorher steht wortgenau im jeweiligen Norm-Markdown, jeder nachher ist korrekt und standalone (ohne Kontamination aus anderen Blöcken) angewandt. KERNPRÜFUNG bestanden: Die Befehle 4 und 5 stehen in der Drucksache zwar unter der Überschrift „Artikel 1 – Änderung des Strafgesetzbuches", ändern aber tatsächlich § 154e StPO (Block 4, gesetz=stpo) bzw. § 32b Staatsangehörigkeitsgesetz (Block 5, gesetz=rustag) – beide sind korrekt zugeordnet und NICHT fälschlich StGB. Die Begründung („Zu Nummer 4 (§ 154e Absatz 1 StPO – Folgeänderung)" bzw. „Zu Nummer 5 (§ 32b StAG – Folgeänderung)") bestätigt die Zuordnung; § 154e existiert ausschließlich in der StPO, § 32b ausschließlich im StAG. Diese strukturelle Eigenheit ist in den unsicherheiten[] beider Blöcke ausdrücklich vermerkt. betroffene_gesetze ["stgb","stpo","rustag"] deckt sich mit den Block-Zuordnungen. Schema-konform (schema_version 1, alle art-Werte aus der erlaubten Liste).
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Stand-Gutachter stand passt
Claude Opus 4.8 (1M context)
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StGB: Der in der Drucksache genannte Bezugsstand „zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. März 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 95) geändert worden ist" deckt sich exakt mit Daten/stgb/00-meta.md („Stand: zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 20.3.2026 I Nr. 95"); lokaler builddate 20260506174454 (2026-05-06) liegt nach dem Bezugsdatum 2026-03-20. Stichprobe bestätigt, dass die Drucksache noch NICHT eingearbeitet ist: § 188 liegt in Daten/stgb/p188.md unverändert und mit status in_kraft vor, § 194 Absatz 1 Satz 3 nennt noch „der §§ 188 und 192a". Es wird also gegen den korrekten Vor-Zustand diffed. StPO und StAG: Die Drucksache nennt für diese beiden mitgeänderten Gesetze keinen eigenen Einleitungssatz/Bezugsstand (Befehle 4 und 5 stehen unter der StGB-Artikelüberschrift). Geprüft wurde daher direkt, ob die zu ändernden Wortlaute lokal in der zu ändernden Form vorliegen: § 154e Absatz 1 StPO enthält in Daten/stpo/p154e.md unverändert „185 bis 188" (builddate 20260506174818); § 32b StAG enthält in Daten/rustag/p32b.md unverändert „185 bis 189" (builddate 20260506174521). Beide Folgeänderungen sind also noch nicht eingearbeitet und eindeutig anwendbar. Kein Hinweis auf einen bereits gemergten Stand bei einem der drei Gesetze.
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Freigegeben 19. Juni 2026