Änderungs-Historie · SGB 10
2 Drucksachen haben dieses Gesetz im erfassten Zeitraum berührt. Die jüngste Änderung steht oben.
Drucksachen, die dieses Gesetz angefasst haben
- BT-Drs. 21/5874MIT VORBEHALT11. Mai 2026
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes
Das Gesetz führt ein antragsloses Kindergeld ein: Nach einer Geburt kann die Familienkasse ohne förmlichen Antrag Kindergeld festsetzen, wenn alle Anspruchsvoraussetzungen bekannt sind.
1 Änderung am Gesetz
- BT-Drs. 21/5509TEILS UNSICHER22. April 2026
Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Sozialverwaltung
Der Gesetzentwurf zur Entlastung der Sozialverwaltung (BT-Drs. 21/5509) ist eine Bundesrats-Initiative und fasst zahlreiche Vereinfachungen für Behörden und Leistungsbeziehende in neun Sozialgesetzen zusammen.
2 Änderungen am Gesetz
Bearbeitungsverlauf einzelner Paragraphen
Wer hat zuletzt was an welcher Stelle geändert? Pro Paragraph eine kompakte Übersicht aller bekannten Änderungen.
§ 67a
Der bisherige, detaillierte Absatz 2 über die Erhebung von Sozialdaten bei der betroffenen Person und unter welchen Bedingungen dies ohne ihre Mitwirkung zulässig ist, wird durch eine kurze Regelung ersetzt: Die Erhebung von Sozialdaten ist insbesondere bei anderen Sozialleistungsträgern zulässig.
§ 71
Der Erlaubnistatbestand für Sozialdatenübermittlungen an Familienkassen wird von „Anspruch auf Kindergeld“ auf alle „im Zehnten Abschnitt des EStG geregelten Ansprüche“ erweitert — damit wird der geänderten Formulierung in § 68 Absatz 7 EStG entsprochen.
§ 79
Nach dem bisherigen letzten Absatz (Absatz 5) des § 79 wird ein neuer Absatz 6 eingefügt: Sozialleistungsträger müssen Leistungsempfänger anlassunabhängig und regelmäßig automatisiert daraufhin überprüfen, ob sie gleichzeitig Leistungen anderer Träger beziehen, versicherungspflichtig beschäftigt sind, Kapitalerträge dem Finanzamt gemeldet haben oder gefördertes Altersvorsorgekapital nicht mehr dem Zweck dient. Die für den Abgleich übermittelten Daten sind nach Durchführung unverzüglich zu löschen.