BT-DRS. 325/26BUNDESRAT
Worum geht's
Der Gesetzentwurf des Bundesrates stärkt den strafrechtlichen Schutz vor sogenannten K.-o.-Tropfen.
Anlass ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, nach der über ein Getränk verabreichte narkotisierende Substanzen nicht als „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des besonders schweren sexuellen Übergriffs (§ 177 Absatz 8 Nummer 1 StGB) gelten.
Künftig werden in den Qualifikationstatbeständen des besonders schweren sexuellen Übergriffs und des besonders schweren Raubes neben Waffen und gefährlichen Werkzeugen auch gefährliche „Mittel“ ausdrücklich genannt.
Damit fallen auch K.-o.-Tropfen unter den höheren Strafrahmen mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren Freiheitsstrafe.
+ blau neu hinzugekommen · − orange entfernt · farbenblind-sicher (Bang-Wong-Palette)
STGB – § 177 Absatz 8 Nummer 1
Nummer-Neufassung · Konfidenz: hoch
STGB – § 250 Absatz 2 Nummer 1
Nummer-Neufassung · Konfidenz: hoch
Audit-Trail
Jede Stufe der Vier-Augen-KI-Pipeline – vom ersten Entwurf bis zur Freigabe.
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KI-Bearbeiter
Claude Opus 4.8
Liest Drucksache + aktuellen Gesetzestext und erzeugt das Vorher/Nachher.
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Synopsen-Gutachter konsistent
Claude Opus 4.8
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Beide Aenderungsbefehle aus Artikel 1 (Nr. 1 = Block-1, Nr. 2 = Block-2) sind vollstaendig und korrekt abgebildet. In beiden Faellen wird in der jeweiligen Nummer 1 das Wort 'Mittel' nach 'gefaehrliches Werkzeug oder' eingefuegt (... 'Werkzeug oder Mittel verwendet ...'). Die 'vorher'-Wortlaute stimmen wortgenau mit dem geltenden StGB (p177.md Absatz 8, p250.md Absatz 2) ueberein, einschliesslich des historischen 'misshandelt' bzw. 'mißhandelt'. Die 'nachher'-Wortlaute sind exakt das Ergebnis der jeweiligen Nummer-Neufassung; der uebrige Absatz (Nr. 2/3 mit Buchstaben a/b) wurde korrekt unveraendert uebernommen, keine stille Auslassung. art 'Nummer-Neufassung' und die Adressierung (Paragraph/Absatz/Nummer) sind korrekt. Keine Halluzination, kein erfundener Befehl, kein Degradations-Muster (leere vorher / Pseudo-nachher). Artikel 2 (Inkrafttreten) enthaelt keinen Synopse-relevanten Aenderungsbefehl. Alle Aenderungsbefehle der Drucksache sind abgedeckt.
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Stand-Gutachter stand passt
Claude Opus 4.8
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Bezugsstand der Drucksache: StGB zuletzt geaendert durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 7. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 351). Lokaler Stand (00-meta.md): builddate 20260506174454, zuletzt geaendert durch Art. 1 G v. 20.3.2026 I Nr. 95 - also juenger als der Bezugsstand. Entscheidend: die konkret betroffenen Normen sind im lokalen Stand noch NICHT geaendert. In p177.md Absatz 8 Nummer 1 und p250.md Absatz 2 Nummer 1 steht jeweils noch 'eine Waffe oder ein anderes gefaehrliches Werkzeug verwendet' OHNE 'oder Mittel'. Die 'vorher'-Wortlaute der Synopse matchen den lokalen Stand exakt; die durch die Drucksache vorgesehene Einfuegung von 'oder Mittel' ist lokal noch nicht eingearbeitet. Damit ist die Synopse gegen den lokalen Stand sinnvoll erzeugbar - kein bereits gemergter Stand.
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Freigegeben 19. Juni 2026