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BT-Drs. 325/26 – Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-…

BT-DRS. 325/26BUNDESRAT

2 Änderungen · Gesetze: STGB · Drucksache vom 2026-05-29

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Gesetzentwurf – noch kein geltendes Recht. Diese Drucksache steht im parlamentarischen Verfahren. Ob und in welcher Form sie beschlossen wird, ist offen – der hier gezeigte Vorher/Nachher-Vergleich bildet den Entwurfsstand ab, nicht das endgültige Gesetz.
KI-erzeugt, unabhängig geprüft. Bei juristischen Anwendungen unbedingt den Original-Drucksachentext heranziehen.

Worum geht's

Der Gesetzentwurf des Bundesrates stärkt den strafrechtlichen Schutz vor sogenannten K.-o.-Tropfen.

Anlass ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, nach der über ein Getränk verabreichte narkotisierende Substanzen nicht als „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des besonders schweren sexuellen Übergriffs (§ 177 Absatz 8 Nummer 1 StGB) gelten.

Künftig werden in den Qualifikationstatbeständen des besonders schweren sexuellen Übergriffs und des besonders schweren Raubes neben Waffen und gefährlichen Werkzeugen auch gefährliche „Mittel“ ausdrücklich genannt.

Damit fallen auch K.-o.-Tropfen unter den höheren Strafrahmen mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren Freiheitsstrafe.

Wen betrifft es?Täterinnen und Täter von Sexualdelikten und Raub, die ihren Opfern gefährliche Mittel wie K.-o.-Tropfen verabreichen, sowie die betroffenen Opfer.
Was ändert sich?In § 177 Absatz 8 Nummer 1 und § 250 Absatz 2 Nummer 1 StGB werden neben Waffen und gefährlichen Werkzeugen künftig auch gefährliche „Mittel“ genannt, sodass etwa K.-o.-Tropfen den höheren Strafrahmen (Mindeststrafe fünf Jahre) auslösen.
Ab wann?Am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals; das genaue Datum steht im Gesetz noch nicht fest.
Was ist noch unsicher?Beide Änderungen sind eindeutig dem geltenden Gesetzestext zuzuordnen; inhaltlich bestehen keine wesentlichen Unsicherheiten.

+ blau neu hinzugekommen  ·  − orange entfernt  ·  farbenblind-sicher (Bang-Wong-Palette)

STGB – § 177 Absatz 8 Nummer 1

Nummer-Neufassung · Konfidenz: hoch

§ 177 Absatz 8 Nummer 1 wird durch die folgende Nummer 1 ersetzt: 1. „ bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug oder Mittel verwendet oder“
@@ § 177 Absatz 8 @@
1 1 (8) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
2 1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder
2+1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug oder Mittel verwendet oder
3 3 2. das Opfer
4 4 a) bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder
5 5 b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

STGB – § 250 Absatz 2 Nummer 1

Nummer-Neufassung · Konfidenz: hoch

§ 250 Absatz 2 Nummer 1 wird durch die folgende Nummer 1 ersetzt: 1. „ bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug oder Mittel verwendet,“
@@ § 250 Absatz 2 @@
1 1 (2) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub
2 1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet,
2+1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug oder Mittel verwendet,
3 3 2. in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 eine Waffe bei sich führt oder
4 4 3. eine andere Person
5 5 a) bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder
6 6 b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

Audit-Trail

Jede Stufe der Vier-Augen-KI-Pipeline – vom ersten Entwurf bis zur Freigabe.

  1. KI-Bearbeiter

    Claude Opus 4.8

    Liest Drucksache + aktuellen Gesetzestext und erzeugt das Vorher/Nachher.

    Prompt-Version 1.0

  2. Synopsen-Gutachter konsistent

    Claude Opus 4.8

    Details anzeigen

    Beide Aenderungsbefehle aus Artikel 1 (Nr. 1 = Block-1, Nr. 2 = Block-2) sind vollstaendig und korrekt abgebildet. In beiden Faellen wird in der jeweiligen Nummer 1 das Wort 'Mittel' nach 'gefaehrliches Werkzeug oder' eingefuegt (... 'Werkzeug oder Mittel verwendet ...'). Die 'vorher'-Wortlaute stimmen wortgenau mit dem geltenden StGB (p177.md Absatz 8, p250.md Absatz 2) ueberein, einschliesslich des historischen 'misshandelt' bzw. 'mißhandelt'. Die 'nachher'-Wortlaute sind exakt das Ergebnis der jeweiligen Nummer-Neufassung; der uebrige Absatz (Nr. 2/3 mit Buchstaben a/b) wurde korrekt unveraendert uebernommen, keine stille Auslassung. art 'Nummer-Neufassung' und die Adressierung (Paragraph/Absatz/Nummer) sind korrekt. Keine Halluzination, kein erfundener Befehl, kein Degradations-Muster (leere vorher / Pseudo-nachher). Artikel 2 (Inkrafttreten) enthaelt keinen Synopse-relevanten Aenderungsbefehl. Alle Aenderungsbefehle der Drucksache sind abgedeckt.

    4. Juni 2026

  3. Stand-Gutachter stand passt

    Claude Opus 4.8

    Details anzeigen

    Bezugsstand der Drucksache: StGB zuletzt geaendert durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 7. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 351). Lokaler Stand (00-meta.md): builddate 20260506174454, zuletzt geaendert durch Art. 1 G v. 20.3.2026 I Nr. 95 - also juenger als der Bezugsstand. Entscheidend: die konkret betroffenen Normen sind im lokalen Stand noch NICHT geaendert. In p177.md Absatz 8 Nummer 1 und p250.md Absatz 2 Nummer 1 steht jeweils noch 'eine Waffe oder ein anderes gefaehrliches Werkzeug verwendet' OHNE 'oder Mittel'. Die 'vorher'-Wortlaute der Synopse matchen den lokalen Stand exakt; die durch die Drucksache vorgesehene Einfuegung von 'oder Mittel' ist lokal noch nicht eingearbeitet. Damit ist die Synopse gegen den lokalen Stand sinnvoll erzeugbar - kein bereits gemergter Stand.

    4. Juni 2026

  4. Freigegeben 19. Juni 2026

    betreiber

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