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BT-Drs. 21/6333 – Entwurf eines Gesetzes zur dauerhaften Ermäßigung der Umsatzsteuer auf Gas und Wärme (Gas- und Wärme-Umsatzsteuersenkung…

BT-DRS. 21/6333BUNDESTAG

1 Änderung · Gesetze: USTG 1980 · Drucksache vom 2026-06-09

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Gesetzentwurf – noch kein geltendes Recht. Diese Drucksache steht im parlamentarischen Verfahren. Ob und in welcher Form sie beschlossen wird, ist offen – der hier gezeigte Vorher/Nachher-Vergleich bildet den Entwurfsstand ab, nicht das endgültige Gesetz.
KI-erzeugt, unabhängig geprüft. Bei juristischen Anwendungen unbedingt den Original-Drucksachentext heranziehen.

+ blau neu hinzugekommen  ·  − orange entfernt  ·  farbenblind-sicher (Bang-Wong-Palette)

USTG 1980 – § 12 Absatz 2 Nummer 16

Einfügung · Konfidenz: hoch

In § 12 Absatz 2 wird nach Nummer 15 folgende Nummer 16 eingefügt: „16. Die Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz und von Wärme über ein Wärmenetz.“
@@ § 12 Absatz 2 @@
1 1 15. die Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken.
2+16. Die Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz und von Wärme über ein Wärmenetz.

Audit-Trail

Jede Stufe der Vier-Augen-KI-Pipeline – vom ersten Entwurf bis zur Freigabe.

  1. KI-Bearbeiter

    Claude Opus 4.8

    Liest Drucksache + aktuellen Gesetzestext und erzeugt das Vorher/Nachher.

    Prompt-Version 1.0

  2. Synopsen-Gutachter konsistent

    Claude Opus 4.8 (1M context)

    Details anzeigen

    Schema-konform (schema_version 1, alle Pflichtfelder vorhanden, art „Einfügung“ zulässig). Genau ein Block (§ 12 Absatz 2 Nummer 16). befehl_original steht wortgenau in der Drucksache: Einleitungssatz „In § 12 Absatz 2 wird nach Nummer 15 folgende Nummer 16 eingefügt:“ plus Zitat, inklusive identischer Anführungszeichen (U+201E öffnend, U+201C schließend). vorher entspricht wortgenau der lokalen Nummer 15 in Daten/ustg 1980/p12.md („15. die Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken.“). nachher = vorher + neue Nummer 16 verbatim aus der Drucksache, ohne Auslassung oder Ergänzung. Standalone-Semantik gewahrt (nur ein Block, keine Kontamination). Inkrafttretens-Artikel (Artikel 2, Wirkung vom 1. Juli 2026) ändert keinen Gesetzestext und ist korrekt durch keinen Block abgedeckt. Kein Em-Dash. Keine Halluzination, keine stille Unvollständigkeit.

    18. Juni 2026

  3. Stand-Gutachter stand passt

    Claude Opus 4.8 (1M context)

    Details anzeigen

    Bezugsstand der Drucksache: „zuletzt durch Artikel 62 Absatz 7 des Gesetzes vom 4. Februar 2026 (BGBl. I Nr. 33) geändert worden ist“ (Direktprüfung im Drucksachen-Plaintext bestätigt). Daten/ustg 1980/00-meta.md vermerkt genau diese Änderung als „Änderung durch Art. 62 Abs. 7 G v. 4.2.2026 I Nr. 33 ist berücksichtigt“ – der lokale Stand ist also auf derselben Fassung wie der Bezugsstand. Entscheidend: § 12 Absatz 2 enthält lokal die Nummern 1 bis 15 und (noch) KEINE Nummer 16 – der von der Drucksache eingefügte Diff ist somit nicht bereits eingearbeitet. Es liegt kein Diff gegen einen schon gemergten Stand vor. lokaler_builddate 20260506175354 (2026-05-06) liegt nach dem Bezugs-Änderungsdatum 2026-02-04 und vor dem Inkrafttreten der Drucksache (1. Juli 2026).

    18. Juni 2026

  4. Freigegeben 19. Juni 2026

    betreiber

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