BT-DRS. 21/6333BUNDESTAG
+ blau neu hinzugekommen · − orange entfernt · farbenblind-sicher (Bang-Wong-Palette)
USTG 1980 – § 12 Absatz 2 Nummer 16
Einfügung · Konfidenz: hoch
Audit-Trail
Jede Stufe der Vier-Augen-KI-Pipeline – vom ersten Entwurf bis zur Freigabe.
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KI-Bearbeiter
Claude Opus 4.8
Liest Drucksache + aktuellen Gesetzestext und erzeugt das Vorher/Nachher.
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Synopsen-Gutachter konsistent
Claude Opus 4.8 (1M context)
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Schema-konform (schema_version 1, alle Pflichtfelder vorhanden, art „Einfügung“ zulässig). Genau ein Block (§ 12 Absatz 2 Nummer 16). befehl_original steht wortgenau in der Drucksache: Einleitungssatz „In § 12 Absatz 2 wird nach Nummer 15 folgende Nummer 16 eingefügt:“ plus Zitat, inklusive identischer Anführungszeichen (U+201E öffnend, U+201C schließend). vorher entspricht wortgenau der lokalen Nummer 15 in Daten/ustg 1980/p12.md („15. die Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken.“). nachher = vorher + neue Nummer 16 verbatim aus der Drucksache, ohne Auslassung oder Ergänzung. Standalone-Semantik gewahrt (nur ein Block, keine Kontamination). Inkrafttretens-Artikel (Artikel 2, Wirkung vom 1. Juli 2026) ändert keinen Gesetzestext und ist korrekt durch keinen Block abgedeckt. Kein Em-Dash. Keine Halluzination, keine stille Unvollständigkeit.
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Stand-Gutachter stand passt
Claude Opus 4.8 (1M context)
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Bezugsstand der Drucksache: „zuletzt durch Artikel 62 Absatz 7 des Gesetzes vom 4. Februar 2026 (BGBl. I Nr. 33) geändert worden ist“ (Direktprüfung im Drucksachen-Plaintext bestätigt). Daten/ustg 1980/00-meta.md vermerkt genau diese Änderung als „Änderung durch Art. 62 Abs. 7 G v. 4.2.2026 I Nr. 33 ist berücksichtigt“ – der lokale Stand ist also auf derselben Fassung wie der Bezugsstand. Entscheidend: § 12 Absatz 2 enthält lokal die Nummern 1 bis 15 und (noch) KEINE Nummer 16 – der von der Drucksache eingefügte Diff ist somit nicht bereits eingearbeitet. Es liegt kein Diff gegen einen schon gemergten Stand vor. lokaler_builddate 20260506175354 (2026-05-06) liegt nach dem Bezugs-Änderungsdatum 2026-02-04 und vor dem Inkrafttreten der Drucksache (1. Juli 2026).
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Freigegeben 19. Juni 2026