Änderungs-Historie · USTG 1980
1 Drucksache hat dieses Gesetz im erfassten Zeitraum berührt. Die jüngste Änderung steht oben.
Drucksachen, die dieses Gesetz angefasst haben
Bearbeitungsverlauf einzelner Paragraphen
Wer hat zuletzt was an welcher Stelle geändert? Pro Paragraph eine kompakte Übersicht aller bekannten Änderungen.
§ 22a
§ 22a Absatz 2 UStG 1980 über die zur Fiskalvertretung berechtigten Personen wird neu gefasst und an die neue Paragrafenstruktur des StBerG angepasst. Zur Fiskalvertretung (d. h. zur Vertretung ausländischer Unternehmer gegenüber deutschen Steuerbehörden) sind künftig Personen und Gesellschaften nach § 3 Satz 1 StBerG sowie Spediteure und sonstige Zollvertreter nach dem neuen § 4d StBerG berechtigt. Für Letztere gilt zusätzlich, dass sie im Geltungsbereich des StBerG ansässig sein und die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nehmen dürfen.