BT-DRS. 21/5688BUNDESTAG
Worum geht's
Das Gesetz ändert das Luftverkehrsteuergesetz und senkt die Steuersätze in § 11 Absatz 1 für alle drei Kategorien nach Zielort.
Für Flüge zu Zielen in Ländern der Anlage 1 (Liste im Gesetzesanhang) sinkt der Satz von 15,53 Euro auf 13,03 Euro je Fluggast, für Länder der Anlage 2 (Liste im Gesetzesanhang) von 39,34 Euro auf 33,01 Euro und für alle übrigen Länder von 70,83 Euro auf 59,43 Euro.
Die Änderungen betreffen ausschließlich die Höhe der Steuersätze; alle anderen Regelungen des Luftverkehrsteuergesetzes bleiben unverändert.
+ blau neu hinzugekommen · − orange entfernt · farbenblind-sicher (Bang-Wong-Palette)
LUFTVSTG — § 11 Absatz 1 Nummer 1
Wort-Ersetzung · Konfidenz: hoch
LUFTVSTG — § 11 Absatz 1 Nummer 2
Wort-Ersetzung · Konfidenz: hoch
LUFTVSTG — § 11 Absatz 1 Nummer 3
Wort-Ersetzung · Konfidenz: hoch
Audit-Trail
Jede Stufe der Vier-Augen-KI-Pipeline — vom ersten Entwurf bis zur Freigabe.
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KI-Bearbeiter
claude-sonnet-4-6
Liest Drucksache + aktuellen Gesetzestext und erzeugt das Vorher/Nachher.
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Synopsen-Gutachter konsistent
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RE-Review nach Bearbeiter-Korrektur. Alle drei Blöcke vollständig neu geprüft. Die im ersten Gutachten beanstandete stille Kontamination in block-3 (nachher enthielt 33,01 Euro für Nummer 2 statt des Ausgangswerts 39,34 Euro) ist beseitigt: block-3 zeigt jetzt für Nummer 2 korrekt 39,34 Euro im nachher-Feld. Standalone-Semantik ist in allen drei Blöcken eingehalten: jeder Block hat als vorher den vollständigen Original-Wortlaut des geltenden § 11 Abs. 1 LuftVStG (15,53 / 39,34 / 70,83), und das nachher-Feld zeigt ausschließlich die im jeweiligen Änderungsbefehl genannte Ersetzung, ohne Übernahme von Änderungen anderer Blöcke. Die Änderungsbefehle stehen wortgenau in der Drucksache (Artikel 1, Ziffern 1–3). Das Bearbeiter-Modell hat beim Fix keine neuen Fehler eingeführt.
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Stand-Gutachter stand passt
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Die Drucksache referenziert als Bezugsstand 'zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 107)'. Die Metadaten zum Gesetzesstand weisen exakt denselben letzten Änderungsstand aus ('Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 27.3.2024 I Nr. 107'), builddate 20251103215503. Stichprobe § 11 bestätigt: § 11 Abs. 1 zeigt die Ausgangswerte 15,53 Euro / 39,34 Euro / 70,83 Euro, die in der Drucksache als 'vorher'-Werte erscheinen — kein Hinweis, dass die Änderung schon eingearbeitet wurde. Stand passt vollständig.
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Klartext-Gutachter konsistent
claude-sonnet-4-6
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Dritter Review nach zweiter Korrektur. Die im zweiten Gutachten beanstandeten Punkte sind vollständig behoben: (1) 'Anlage-1-Land' / 'Anlage-2-Land' kommen in der Synopse nicht mehr vor — alle drei block-Klartexte verwenden die gesetzesnahe Formulierung 'in einem Land der Anlage 1 (Liste im Gesetzesanhang)' bzw. 'in einem Land der Anlage 2 (Liste im Gesetzesanhang)', was sowohl textnah als auch für Laien verständlich ist. (2) 'Streckenkategorien' ist aus klartext_gesamt entfernt; an dessen Stelle steht jetzt 'alle drei Kategorien nach Zielort', was näher am Quelltext bleibt. Die Zahlenwerte in vorher / nachher sind in allen drei Blöcken korrekt (Nummer 1: 15,53→13,03, Nummer 2: 39,34→33,01, Nummer 3: 70,83→59,43). Standalone-Semantik ist eingehalten: jeder nachher-Block zeigt ausschließlich die durch den jeweiligen Änderungsbefehl vorgesehene Änderung, alle nicht betroffenen Nummern tragen unverändert die Ausgangswerte. Keine neuen Fehler eingeführt.
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Freigegeben 20. Mai 2026