Änderungs-Historie · WDO 2025
1 Drucksache hat dieses Gesetz im erfassten Zeitraum berührt. Die jüngste Änderung steht oben.
Drucksachen, die dieses Gesetz angefasst haben
Bearbeitungsverlauf einzelner Paragraphen
Wer hat zuletzt was an welcher Stelle geändert? Pro Paragraph eine kompakte Übersicht aller bekannten Änderungen.
§ 24
In § 24 Absatz 1 Satz 1 der Wehrdisziplinarordnung wird die Obergrenze für die Disziplinarbuße ergänzt. Bisher war die Buße auf die Dienstbezüge oder den Wehrsold begrenzt. Künftig gilt die Begrenzung auch für den Wehrpflichtsold — also für Soldaten, die nach dem Wehrpflichtgesetz einberufen werden und ihre Bezüge nach dem Wehrpflichtsoldgesetz beziehen. Das stellt sicher, dass auch diese Gruppe korrekt erfasst wird.