Änderungs-Historie · WASSERSTOFFBG
1 Drucksache hat dieses Gesetz im erfassten Zeitraum berührt. Die jüngste Änderung steht oben.
Drucksachen, die dieses Gesetz angefasst haben
Bearbeitungsverlauf einzelner Paragraphen
Wer hat zuletzt was an welcher Stelle geändert? Pro Paragraph eine kompakte Übersicht aller bekannten Änderungen.
§ 2 Abs. 1 Nr. 18
Die Definition der beschleunigt zu genehmigenden Gasleitungen (Nr. 18 WasserstoffBG) wird erweitert: Neben dem Netzentwicklungsplan und dem Wasserstoff-Kernnetz werden jetzt auch bestätigte Verteilernetzentwicklungspläne erfasst. Außerdem werden die EnWG-Paragraphenverweise auf die neuen Nummern angepasst (§ 15c Abs. 2 Satz 9 statt Satz 7; § 28r statt § 28q wegen Umnummerierung).