Änderungs-Historie · STPOEG
1 Drucksache hat dieses Gesetz im erfassten Zeitraum berührt. Die jüngste Änderung steht oben.
Drucksachen, die dieses Gesetz angefasst haben
Bearbeitungsverlauf einzelner Paragraphen
Wer hat zuletzt was an welcher Stelle geändert? Pro Paragraph eine kompakte Übersicht aller bekannten Änderungen.
§ 14
§ 14 EGStPO wird neu gefasst: Der bisherige Inhalt (Übergangsregel zur Reform 2017) bleibt unverändert als Absatz 1 bestehen; neu hinzu kommt Absatz 2 mit einer Übergangsregel für das neue Beweislastumkehr-Gesetz — es gilt nicht rückwirkend für Verfahren, in denen das Gericht die Eröffnung nach § 76a Abs. 4 StGB bereits beschlossen hat.