Änderungs-Historie · KAPRESV
1 Drucksache hat dieses Gesetz im erfassten Zeitraum berührt. Die jüngste Änderung steht oben.
Drucksachen, die dieses Gesetz angefasst haben
Bearbeitungsverlauf einzelner Paragraphen
Wer hat zuletzt was an welcher Stelle geändert? Pro Paragraph eine kompakte Übersicht aller bekannten Änderungen.
§ 3 Abs. 5 Satz 1
Der Verweis auf die Regelenergiemärkte wird von der Stromnetzzugangsverordnung in das Energiewirtschaftsgesetz verlegt (neuer § 3 Nr. 87 EnWG). Inhaltlich ändert sich nichts an der Regelung selbst.
Durch die Neunummerierung der EnWG-Definitionen in Art. 1 dieser Drucksache wird der Begriff 'europäische Strommärkte' von § 3 Nr. 43 auf § 3 Nr. 44 verschoben. Hier wird der Verweis nachgezogen.