Änderungs-Historie · EWPBG
1 Drucksache hat dieses Gesetz im erfassten Zeitraum berührt. Die jüngste Änderung steht oben.
Drucksachen, die dieses Gesetz angefasst haben
Bearbeitungsverlauf einzelner Paragraphen
Wer hat zuletzt was an welcher Stelle geändert? Pro Paragraph eine kompakte Übersicht aller bekannten Änderungen.
§ 35a (neu)
Das BAFA erhält im Erdgas-Preisbremsengesetz eine eigene Rechtsgrundlage, um ausstehende Rückzahlungen durch Leistungsbescheid durchzusetzen – sowohl gegenüber Lieferanten (Abs. 1) als auch gegenüber Letztverbrauchern (Abs. 2), die ihrer Rückzahlungspflicht nicht nachkommen.
Inhaltsübersicht
Das neue § 35a EWPBG wird in der Inhaltsübersicht eingetragen.