Änderungs-Historie · BEEG
1 Drucksache hat dieses Gesetz im erfassten Zeitraum berührt. Die jüngste Änderung steht oben.
Drucksachen, die dieses Gesetz angefasst haben
Bearbeitungsverlauf einzelner Paragraphen
Wer hat zuletzt was an welcher Stelle geändert? Pro Paragraph eine kompakte Übersicht aller bekannten Änderungen.
§ 2b
§ 2b Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes wird neu gefasst. Der neue Wortlaut ist inhaltlich identisch mit dem bisherigen Stand der lokalen uns vorliegenden Daten, die bereits den nach Verkündung des WDModG-Stand widerspiegelt. Der exakte Vorher-Wortlaut (vermutlich mit zusätzlichem Verweis auf § 58b SoldG) ist aus der Drucksache nicht direkt rekonstruierbar, da nur der Nachher-Text zitiert wird.