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Bundesbesoldungsgesetz

Änderungs-Historie · BBESG

1 Drucksache hat dieses Gesetz im erfassten Zeitraum berührt. Die jüngste Änderung steht oben.

Drucksachen, die dieses Gesetz angefasst haben

Bearbeitungsverlauf einzelner Paragraphen

Wer hat zuletzt was an welcher Stelle geändert? Pro Paragraph eine kompakte Übersicht aller bekannten Änderungen.

§ 27

  • BT-Drs. 21/1853Einfügung29. September 2025

    § 27 Abs. 2 BBesG wird um eine Ausnahme ergänzt: Soldaten auf Zeit mit einem Dienstverhältnis von weniger als zwei Jahren können ihre Wehrdienst-Vordienstzeiten nicht als Erfahrungszeiten für den Gehaltsstufen-Aufstieg anrechnen lassen. Damit wird verhindert, dass Kurzzeit-SaZ von der Anrechnungsregel des § 28 profitieren.

  • BT-Drs. 21/1853Satz-Neufassung29. September 2025

    Der Verweissatz wird aktualisiert (von 'Sätze 1 bis 3' auf 'Sätze 1 bis 4', weil ein neuer Satz 2 eingefügt wurde) und um eine neue Nummer 4 erweitert: Soldaten auf Zeit, die ihre Dienstzeit auf mindestens zwei Jahre verlängern, können nun ebenfalls von der Erfahrungszeiten-Anerkennung profitieren.

§ 43a

  • BT-Drs. 21/1853Satz-Neufassung29. September 2025

    Die Ausbildungsprämie für Spezialkräfte der Bundeswehr (KSK etc.) wird von 3.000 auf 6.000 Euro verdoppelt. Der Betrag wird bei erfolgreichem Abschluss des Auswahlverfahrens fällig.

  • BT-Drs. 21/1853Wort-Ersetzung29. September 2025

    Die Einsatzverwendungsprämie für Spezialkräfte (nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung) wird von 16.000 auf 8.000 Euro halbiert. Zusammen mit der Verdoppelung der Ausbildungsprämie (Abs. 2) verschiebt sich die Gewichtung: weniger Geld für abgeschlossene Verwendung, mehr Geld bereits für bestandenes Auswahlverfahren.

  • BT-Drs. 21/1853Absatz-Neufassung29. September 2025

    Die jährliche Langzeitprämie für Spezialkräfte wird neu geregelt: Wer mehr als sechs Jahre in Spezialkräften dient, erhält jährlich eine gestaffelte Prämie (10.000–13.000 Euro je nach Dienstzeitlänge). Fehlzeiten, die der Soldat zu vertreten hat, reduzieren die Prämie anteilig.