BT-DRS. 336/26BUNDESRAT
Worum geht's
Mit diesem Vertragsgesetz stimmt Deutschland einer internationalen Vereinbarung zu, mit der Steuerbehörden verschiedener Staaten automatisch Informationen über Krypto-Transaktionen austauschen.
Ziel ist es, grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu bekämpfen: Deutschland erhebt bei in Deutschland ansässigen Anbietern von Krypto-Dienstleistungen Daten über Transaktionen ausländischer Nutzer und übermittelt diese den jeweiligen Heimatstaaten – im Gegenzug bekommt Deutschland entsprechende Daten über deutsche Nutzer aus dem Ausland.
Das Gesetz ändert kein bestehendes deutsches Gesetz, sondern setzt die völkerrechtliche Vereinbarung innerstaatlich in Kraft.
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– Artikel 1
Neuregelung · Konfidenz: hoch
Der in Asunción am 26. November 2024 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Mehrseitigen Vereinbarung vom 8. Juni 2023 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen nach dem Melderahmen für Kryptowerte wird zugestimmt. Die Mehrseitige Vereinbarung wird nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.
– Artikel 2
Neuregelung · Konfidenz: hoch
Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, Änderungen des § 2 Absatz 3 der in Artikel 1 genannten Mehrseitigen Vereinbarung nach ihrem § 6 Absatz 2, die sich im Rahmen der Ziele der Mehrseitigen Vereinbarung halten, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates in Kraft zu setzen.
– Artikel 3
Neuregelung · Konfidenz: hoch
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem die Mehrseitige Vereinbarung nach ihrem § 7 Absatz 2 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.
Audit-Trail
Jede Stufe der Vier-Augen-KI-Pipeline – vom ersten Entwurf bis zur Freigabe.
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KI-Bearbeiter
Claude Opus 4.8
Liest Drucksache + aktuellen Gesetzestext und erzeugt das Vorher/Nachher.
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Synopsen-Gutachter konsistent
Claude Opus 4.8
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Alle drei Blöcke wurden wortgenau gegen den normativen Teil der Drucksache (Drucksache 336/26, Seite 7, Zeilen 135-147 des Plaintext) geprüft. befehl_original und nachher stimmen jeweils zeichengenau mit dem Gesetzestext der Drucksache überein. vorher ist korrekt leer (Neuregelung). Keine Halluzination: jede Aussage in nachher und in den Klartext-Feldern ist im Quelltext belegt (Datenarten Zeilen 191-195, Artikel 59 Absatz 2 GG Zeilen 62-66 und 154, Bundeszentralamt für Steuern Zeile 158, Verordnungsermächtigung Zeilen 160-174). Keine stille Auslassung: der gesamte normative Text ist abgedeckt, es gibt keinen weiteren Artikel. Kein Multi-Replace-Fall, da keine Wort-Ersetzungen vorkommen. Vollständigkeit gegeben: die Drucksache enthält genau drei Artikel, die Synopse genau drei Blöcke. Das bezugsstand-Feld der Synopse beschreibt das Vertragsgesetz korrekt.
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Stand-Gutachter n/a-neuregelung
Claude Opus 4.8
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Die Stand-Prüfung ist gegenstandslos. Drucksache 336/26 ist ein reines Vertrags-Zustimmungsgesetz nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes zur Mehrseitigen Vereinbarung vom 8. Juni 2023 (CARF). Es ändert kein bestehendes deutsches Stammgesetz, sondern setzt einen völkerrechtlichen Vertrag innerstaatlich in Kraft (drei Artikel: Zustimmung, Verordnungsermächtigung BMF, Inkrafttreten). betroffene_gesetze ist leer und legitim leer. Es gibt daher kein lokales Daten/<slug>/00-meta.md, gegen das ein Bezugsstand geprüft werden könnte: kein Einleitungssatz 'in der Fassung der Bekanntmachung vom ... zuletzt geändert durch Artikel N des Gesetzes vom ...' existiert, weil kein bestehendes Gesetz adressiert wird. Es kann kein 'bereits eingearbeiteter Stand' vorliegen, weil es keinen Vorher-Stand gibt – die drei Blöcke sind Neuregelung. Damit entfällt jede Mismatch-Möglichkeit. bezugs_datum_letzte_aenderung und lokaler_builddate sind nicht anwendbar (null).
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Freigegeben 19. Juni 2026