BT-DRS. 21/6509BUNDESTAG
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VERPFLG – § 1 Absatz 2 und 3
Absatz-Neufassung · Konfidenz: hoch
VERPFLG – § 3
Aufhebung · Konfidenz: hoch
Diese Vorschrift wird aufgehoben.
EUSTAG – § 3
Streichung · Konfidenz: hoch
- ⚠ Kombinierter Block gemäß Auftrag: Buchstabe a (Streichung des bisherigen Absatzes 2) und Buchstabe b (Umnummerierung der bisherigen Absätze 3 bis 5 zu den Absätzen 2 bis 4) sind in EINEM Vorher/Nachher-Block dargestellt. „vorher" zeigt den vollständigen geltenden § 3 (Absätze 1 bis 5), „nachher" den § 3 ohne den alten Absatz 2 und mit entsprechend aufrückender Nummerierung. Absatz 1 bleibt unverändert; der Wortlaut der aufrückenden Absätze ist inhaltlich unverändert.
EUSTAG – § 4 Absatz 2
Wort-Ersetzung · Konfidenz: hoch
- ⚠ Die ersetzte Angabe „Absatz 5" bezieht sich auf § 479 der Strafprozessordnung (im Text: „§ 479 Absatz 5 Satz 2 und 3"), nicht auf einen Absatz des § 4 EUStAG selbst. Die Angabe kommt in § 4 Absatz 2 genau einmal vor, die Zuordnung ist daher eindeutig.
Audit-Trail
Jede Stufe der Vier-Augen-KI-Pipeline – vom ersten Entwurf bis zur Freigabe.
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KI-Bearbeiter
Claude Opus 4.8 (1M context)
Liest Drucksache + aktuellen Gesetzestext und erzeugt das Vorher/Nachher.
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Synopsen-Gutachter konsistent
Claude Opus 4.8 (1M context)
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Vier Blöcke über zwei Gesetze (VerpflG, EUStAG) unabhängig gegen Drucksachen-Plaintext (2106509.txt) und lokale Norm-Markdowns geprüft. Jeder befehl_original steht wortgenau in der Drucksache; jedes vorher steht wortgenau im geltenden Norm-Markdown; jedes nachher ergibt sich korrekt aus der Anwendung des Befehls. Keine Halluzination, keine stille Auslassung, keine unvollständige Mehrfach-Ersetzung gefunden. Kernprüfung block-3 (EUStAG § 3): vorher zeigt den vollständigen geltenden § 3 mit allen Absätzen 1 bis 5, nachher den § 3 ohne den alten Absatz 2, mit korrekt zu 2/3/4 aufgerückten und inhaltlich unveränderten Absätzen – verifiziert Wort für Wort gegen eustag/p3.md. Schema-konform (schema_version 1, alle Pflichtfelder, art-Werte aus der erlaubten Liste).
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Stand-Gutachter stand passt
Claude Opus 4.8 (1M context)
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Beide Bezugsstände decken sich mit den lokalen Meta-Angaben. VerpflG: Drucksache nennt „vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469, 547), das durch § 1 Nummer 4 des Gesetzes vom 15. August 1974 (BGBl. I S. 1942) geändert worden ist“ – verpflg/00-meta.md führt exakt „Geändert durch § 1 Nr. 4 G v. 15.8.1974 I 1942“, Ausfertigung 1974-03-02, Fundstelle BGBl I 1974, 469, 547. EUStAG: Drucksache nennt „vom 10. Juli 2020 (BGBl. I S. 1648)“ ohne spätere Änderung – eustag/00-meta.md: Ausfertigung 2020-07-10, Fundstelle BGBl I 2020, 1648. Entscheidend: Alle vorher-Wortlaute liegen lokal in der noch zu ändernden (nicht eingearbeiteten) Form vor – VerpflG § 1 Abs. 2/3 im alten Wortlaut (p1.md), VerpflG § 3 Berlin-Klausel vorhanden (p3.md), EUStAG § 3 mit noch fünf Absätzen inkl. des zu streichenden Absatzes 2 (p3.md), EUStAG § 4 Abs. 2 verweist noch auf „§ 479 Absatz 5“ (p4.md). Kein Hinweis, dass die Drucksache bereits in den lokalen Stand eingearbeitet wäre; die bezugsstand_warnung der Synopse (false) ist konsistent.
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Freigegeben 19. Juni 2026