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BT-Drs. 21/5878 — Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Juli 2025 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der R…

BT-DRS. 21/5878BUNDESTAG

2 Änderungen · Gesetze: DEUTSCH-FRANZ-GYMNASIEN-2025 · Drucksache vom 2026-05-11

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Gesetzentwurf — noch kein geltendes Recht. Diese Drucksache steht im parlamentarischen Verfahren. Ob und in welcher Form sie beschlossen wird, ist offen — der hier gezeigte Vorher/Nachher-Vergleich bildet den Entwurfsstand ab, nicht das endgültige Gesetz.
KI-erzeugt, unabhängig geprüft. Bei juristischen Anwendungen unbedingt den Original-Drucksachentext heranziehen.

Worum geht's

Diese Drucksache ist ein Zustimmungsgesetz nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes — kein klassisches Änderungsgesetz, das bestehende Bundesgesetze textlich verändert.

Der Bundestag stimmt dem am 29.

Juli 2025 in Paris unterzeichneten Abkommen zwischen Deutschland und Frankreich über die Deutsch-Französischen Gymnasien und das Deutsch-Französische Abitur zu.

Das Abkommen löst das bisherige Schweriner Abkommen vom 30.

Mehr Kontext

Juli 2002 schrittweise ab: ab dem Schuljahr 2025/2026 für Klasse 10, bis zum Abiturjahrgang 2028 vollständig.

Neben der Zustimmung enthält das Vertragsgesetz eine Verordnungsermächtigung, die es der Bundesregierung erlaubt, Anpassungen der Abkommensanlagen I bis V mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung zu regeln — ohne jedes Mal ein neues parlamentarisches Vertragsgesetz zu benötigen.

Auf Haushalte, Bürgerinnen und Bürger sowie Wirtschaft entstehen durch das Vertragsgesetz selbst keine zusätzlichen Kosten.

Wen betrifft es?Schülerinnen und Schüler der Deutsch-Französischen Gymnasien sowie die deutschen und französischen Behörden, die das Deutsch-Französische Abitur verwalten.
Was ändert sich?Der Bundestag erteilt die parlamentarische Zustimmung zum Abkommen vom 29. Juli 2025, das das Schweriner Abkommen von 2002 schrittweise ablöst; die Bundesregierung erhält eine Verordnungsermächtigung für Anpassungen der Abkommensanlagen.
Ab wann?Das Vertragsgesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft; das Abkommen selbst tritt nach Eingang der letzten diplomatischen Notifikation in Kraft.
Was ist noch unsicher?Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens (Art. 9) hängt vom Abschluss der diplomatischen Notifikationsverfahren ab und wird im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben.

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DEUTSCH-FRANZ-GYMNASIEN-2025 — Artikel 1 des Vertragsgesetzes

Neuregelung · Konfidenz: mittel

Dem in Paris am 29. Juli 2025 unterzeichneten Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Deutsch-Französischen Gymnasien und das Deutsch-Französische Abitur wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
Klartext: Der Bundestag erteilt seine parlamentarische Zustimmung zum Abkommen vom 29. Juli 2025 zwischen Deutschland und Frankreich über die Deutsch-Französischen Gymnasien und das Deutsch-Französische Abitur. Das Abkommen wird damit innerstaatlich wirksam und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
  • ⚠ Zustimmungsgesetz — Pipeline ist nicht primär für Vertragsgesetze gebaut.
  • ⚠ Es wird kein bestehender Gesetzestext geändert; Artikel 1 erteilt lediglich die parlamentarische Zustimmung (Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG) zum völkerrechtlichen Abkommen vom 29. Juli 2025.
  • ⚠ Das Abkommen tritt schrittweise in Kraft (Schuljahr 2025/2026 ff.) und hebt das Schweriner Abkommen von 2002 sukzessive ab; eine klassische Vorher/Nachher-Synopse auf Normebene ist daher nicht abbildbar.
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Dem in Paris am 29. Juli 2025 unterzeichneten Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Deutsch-Französischen Gymnasien und das Deutsch-Französische Abitur wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

DEUTSCH-FRANZ-GYMNASIEN-2025 — Artikel 2 des Vertragsgesetzes

Neuregelung · Konfidenz: mittel

Die Bundesregierung wird ermächtigt, Änderungen oder Ergänzungen der Anlagen I bis V des Abkommens nach seinem Artikel 7 Absatz 1, die sich im Rahmen der Ziele des Abkommens halten, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates in Kraft zu setzen.
Klartext: Die Bundesregierung erhält die Befugnis, Änderungen oder Ergänzungen an den fünf Anlagen des Abkommens (Stundentafeln, Abschlussregelungen, Urkundenmuster u. a.) durch Rechtsverordnung in Kraft zu setzen, sofern diese Anpassungen im Rahmen der Abkommensziele bleiben. Die Zustimmung des Bundesrates ist dabei jeweils erforderlich.
  • ⚠ Zustimmungsgesetz — Pipeline ist nicht primär für Vertragsgesetze gebaut.
  • ⚠ Artikel 2 enthält eine Verordnungsermächtigung (Art. 80 Abs. 1 GG) für Anpassungen der Anlagen I–V des Abkommens; dies ist eine Neuregelung ohne Vorgänger-Gesetzestext.
  • ⚠ Kein bestehendes Bundesgesetz wird geändert; die Ermächtigung ist originäre Gesetzgebung im Vertragsgesetz selbst.
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Die Bundesregierung wird ermächtigt, Änderungen oder Ergänzungen der Anlagen I bis V des Abkommens nach seinem Artikel 7 Absatz 1, die sich im Rahmen der Ziele des Abkommens halten, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates in Kraft zu setzen.

Audit-Trail

Jede Stufe der Vier-Augen-KI-Pipeline — vom ersten Entwurf bis zur Freigabe.

  1. KI-Bearbeiter

    claude-sonnet-4-6

    Liest Drucksache + aktuellen Gesetzestext und erzeugt das Vorher/Nachher.

    Prompt-Version 1.0

  2. Synopsen-Gutachter unsicher

    claude-sonnet-4-5

    Details anzeigen

    Sonderfall Zustimmungsgesetz — Pipeline ist nicht primär dafür gebaut. Vertragstext nicht im Standard-Vorher/Nachher-Format. Inhaltlich plausibel, aber Schema-Mapping unklar.

    23. Mai 2026

  3. Stand-Gutachter stand passt

    claude-sonnet-4-5

    Zustimmungsgesetz hat keinen klassischen Norm-Stand — N/A.

    23. Mai 2026

  4. Klartext-Gutachter konsistent

    claude-sonnet-4-5

    Klartext markiert die Drucksache klar als Zustimmungsgesetz; sachlich.

    23. Mai 2026

  5. Freigegeben 23. Mai 2026

    automatisch

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