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Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine

Änderungs-Historie · LSTHVDV

1 Drucksache hat dieses Gesetz im erfassten Zeitraum berührt. Die jüngste Änderung steht oben.

Drucksachen, die dieses Gesetz angefasst haben

Bearbeitungsverlauf einzelner Paragraphen

Wer hat zuletzt was an welcher Stelle geändert? Pro Paragraph eine kompakte Übersicht aller bekannten Änderungen.

§ 1

  • BT-Drs. 21/6002Aufhebung19. Mai 2026

    Der bisherige § 1, der regelte, dass der Anerkennungsantrag schriftlich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen ist, wird ersatzlos gestrichen.

§ 2

  • BT-Drs. 21/6002Paragraph-Neufassung19. Mai 2026

    § 2 über die dem Anerkennungsantrag beizufügenden Nachweise wird neu gefasst: Statt einer öffentlich beglaubigten Abschrift der Satzung genügt nun eine einfache Abschrift; statt des Nachweises über den Erwerb der Rechtsfähigkeit ist künftig der Nachweis der Eintragung ins Vereinsregister vorzulegen; der Verweis auf die Hilfeleistungs-Befugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG entfällt aus dem Versicherungsnachweis; und die frühere Klammerverweisung auf § 1 LStHVDV wird gestrichen.

§ 3

  • BT-Drs. 21/6002Wort-Ersetzung19. Mai 2026

    In § 3 wird die Klammerverweisung auf „§ 17 des Gesetzes“ durch den aktuellen Verweis auf „§ 15 Absatz 3 des Steuerberatungsgesetzes“ ersetzt — eine reine Folgeänderung wegen Umnummerierung im Steuerberatungsgesetz.

§ 4a

  • BT-Drs. 21/6002Wort-Ersetzung19. Mai 2026

    In § 4a wird die Klammerverweisung auf „§ 23 Absatz 4 Nummer 1 des Gesetzes“ durch den neuen Verweis auf „§ 24 Absatz 1 Nummer 1 des Steuerberatungsgesetzes“ ersetzt — Folgeänderung wegen Umnummerierung.

§ 4b

  • BT-Drs. 21/6002Paragraph-Neufassung19. Mai 2026

    § 4b über die Anmeldung der Beratungsstellenleitung wird vollständig neu gefasst: Die Sprache wird modernisiert (u. a. „muß“ → „muss“, „daß“ → „dass“, männliche Personenbezeichnungen → „diese Person“), der Titel wechselt von „Beratungsstellenleiter“ zu „Leitung einer Beratungsstelle“; die Verweise auf das Steuerberatungsgesetz werden aktualisiert (§ 23 Abs. 4 Nr. 2 → § 24 Abs. 1 Nr. 2; § 23 Abs. 3 Satz 1 → § 20 Abs. 2); der Hinweis auf die Hilfeleistungs-Befugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG entfällt.

§ 5

  • BT-Drs. 21/6002Einfügung19. Mai 2026

    In § 5 wird nach dem Wort „das“ das Wort „elektronische“ eingefügt: Das Verzeichnis heißt nun offiziell „elektronisches Verzeichnis“.

  • BT-Drs. 21/6002Wort-Ersetzung19. Mai 2026

    In § 5 Nr. 2 Buchst. c wird „des Leiters“ durch „der Leitung“ ersetzt — die Formulierung wird geschlechtsneutral.

§ 5a

  • BT-Drs. 21/6002Paragraph-Neufassung19. Mai 2026

    § 5a wird neu gefasst: „eines Beratungsstellenleiters“ wird durch „der Leitung einer Beratungsstelle“ ersetzt (geschlechtsneutral) und das Wort „elektronische“ vor „Verzeichnis“ ergänzt.

§ 6

  • BT-Drs. 21/6002Einfügung19. Mai 2026

    In § 6 wird nach „Im“ das Wort „elektronischen“ eingefügt, so dass nun vom „elektronischen Verzeichnis“ die Rede ist.

§ 7

  • BT-Drs. 21/6002Einfügung19. Mai 2026

    In § 7 Satz 1 wird das Wort „elektronische“ nach „der das“ eingefügt — die Aufsichtsbehörde führt nun das „elektronische Verzeichnis“.

  • BT-Drs. 21/6002Wort-Ersetzung19. Mai 2026

    In § 7 Satz 2 wird die Verweisung auf „§ 23 Abs. 4 des Gesetzes“ durch „§ 24 Absatz 1 des Steuerberatungsgesetzes“ ersetzt — Folgeänderung der Umnummerierung.

§ 8

  • BT-Drs. 21/6002Mehrfach-Wort-Ersetzung19. Mai 2026

    In § 8 Absatz 1 Satz 1 werden zwei Änderungen vorgenommen: Das Wort „elektronische“ wird eingefügt (die Behörde führt nun das „elektronische Verzeichnis“), und der Verweis auf „§ 23 Abs. 6 des Gesetzes“ wird durch „§ 19 Absatz 3 des Steuerberatungsgesetzes“ ersetzt.

  • BT-Drs. 21/6002Mehrfach-Wort-Ersetzung19. Mai 2026

    In § 8 Absatz 2 wird das Wort „elektronischen“ jeweils nach „im“ und nach „deren“ eingefügt — auch hier ist nun durchgängig vom „elektronischen Verzeichnis“ die Rede.

§ 9

  • BT-Drs. 21/6002Aufhebung19. Mai 2026

    § 9, der die Versicherungspflicht der Lohnsteuerhilfevereine regelt, wird ersatzlos gestrichen. Die entsprechende Regelung findet sich künftig im Steuerberatungsgesetz selbst.

§ 11

  • BT-Drs. 21/6002Wort-Ersetzung19. Mai 2026

    In § 11 Absatz 2 Satz 2 wird die Verweisung „§ 27 des Gesetzes“ durch „§ 27 Absatz 1 des Steuerberatungsgesetzes“ ersetzt — Folgeänderung der Umnummerierung.

§ 13

  • BT-Drs. 21/6002Wort-Ersetzung19. Mai 2026

    In § 13 Satz 1 wird die Verweisung „§ 27 des Gesetzes“ durch „§ 27 Absatz 1 des Steuerberatungsgesetzes“ ersetzt — Folgeänderung der Umnummerierung.

§ 14

  • BT-Drs. 21/6002Wort-Ersetzung19. Mai 2026

    In § 14 Absatz 1 wird die Verweisung „§ 25 Absatz 2 des Gesetzes“ durch „§ 27 Absatz 1 des Steuerberatungsgesetzes“ ersetzt — Folgeänderung der Umnummerierung.

Dritter Teil

  • BT-Drs. 21/6002Paragraph-Neufassung19. Mai 2026

    Die Überschrift des Dritten Teils wird ergänzt: aus dem bisherigen „Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine“ wird das „Elektronische Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine“.

Zweiter Teil

  • BT-Drs. 21/6002Paragraph-Neufassung19. Mai 2026

    Die Überschrift des Zweiten Teils wird von „Beratungsstellen, Beratungsstellenleiter“ in „Beratungsstellen und deren Leitung“ umbenannt — die Sprache wird modernisiert und geschlechtsneutral formuliert.