Änderungs-Historie · LSTHVDV
1 Drucksache hat dieses Gesetz im erfassten Zeitraum berührt. Die jüngste Änderung steht oben.
Drucksachen, die dieses Gesetz angefasst haben
Bearbeitungsverlauf einzelner Paragraphen
Wer hat zuletzt was an welcher Stelle geändert? Pro Paragraph eine kompakte Übersicht aller bekannten Änderungen.
§ 1
Der bisherige § 1, der regelte, dass der Anerkennungsantrag schriftlich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen ist, wird ersatzlos gestrichen.
§ 2
§ 2 über die dem Anerkennungsantrag beizufügenden Nachweise wird neu gefasst: Statt einer öffentlich beglaubigten Abschrift der Satzung genügt nun eine einfache Abschrift; statt des Nachweises über den Erwerb der Rechtsfähigkeit ist künftig der Nachweis der Eintragung ins Vereinsregister vorzulegen; der Verweis auf die Hilfeleistungs-Befugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG entfällt aus dem Versicherungsnachweis; und die frühere Klammerverweisung auf § 1 LStHVDV wird gestrichen.
§ 3
In § 3 wird die Klammerverweisung auf „§ 17 des Gesetzes“ durch den aktuellen Verweis auf „§ 15 Absatz 3 des Steuerberatungsgesetzes“ ersetzt — eine reine Folgeänderung wegen Umnummerierung im Steuerberatungsgesetz.
§ 4a
In § 4a wird die Klammerverweisung auf „§ 23 Absatz 4 Nummer 1 des Gesetzes“ durch den neuen Verweis auf „§ 24 Absatz 1 Nummer 1 des Steuerberatungsgesetzes“ ersetzt — Folgeänderung wegen Umnummerierung.
§ 4b
§ 4b über die Anmeldung der Beratungsstellenleitung wird vollständig neu gefasst: Die Sprache wird modernisiert (u. a. „muß“ → „muss“, „daß“ → „dass“, männliche Personenbezeichnungen → „diese Person“), der Titel wechselt von „Beratungsstellenleiter“ zu „Leitung einer Beratungsstelle“; die Verweise auf das Steuerberatungsgesetz werden aktualisiert (§ 23 Abs. 4 Nr. 2 → § 24 Abs. 1 Nr. 2; § 23 Abs. 3 Satz 1 → § 20 Abs. 2); der Hinweis auf die Hilfeleistungs-Befugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG entfällt.
§ 5
In § 5 wird nach dem Wort „das“ das Wort „elektronische“ eingefügt: Das Verzeichnis heißt nun offiziell „elektronisches Verzeichnis“.
In § 5 Nr. 2 Buchst. c wird „des Leiters“ durch „der Leitung“ ersetzt — die Formulierung wird geschlechtsneutral.
§ 5a
§ 5a wird neu gefasst: „eines Beratungsstellenleiters“ wird durch „der Leitung einer Beratungsstelle“ ersetzt (geschlechtsneutral) und das Wort „elektronische“ vor „Verzeichnis“ ergänzt.
§ 6
In § 6 wird nach „Im“ das Wort „elektronischen“ eingefügt, so dass nun vom „elektronischen Verzeichnis“ die Rede ist.
§ 7
In § 7 Satz 1 wird das Wort „elektronische“ nach „der das“ eingefügt — die Aufsichtsbehörde führt nun das „elektronische Verzeichnis“.
In § 7 Satz 2 wird die Verweisung auf „§ 23 Abs. 4 des Gesetzes“ durch „§ 24 Absatz 1 des Steuerberatungsgesetzes“ ersetzt — Folgeänderung der Umnummerierung.
§ 8
In § 8 Absatz 1 Satz 1 werden zwei Änderungen vorgenommen: Das Wort „elektronische“ wird eingefügt (die Behörde führt nun das „elektronische Verzeichnis“), und der Verweis auf „§ 23 Abs. 6 des Gesetzes“ wird durch „§ 19 Absatz 3 des Steuerberatungsgesetzes“ ersetzt.
In § 8 Absatz 2 wird das Wort „elektronischen“ jeweils nach „im“ und nach „deren“ eingefügt — auch hier ist nun durchgängig vom „elektronischen Verzeichnis“ die Rede.
§ 9
§ 9, der die Versicherungspflicht der Lohnsteuerhilfevereine regelt, wird ersatzlos gestrichen. Die entsprechende Regelung findet sich künftig im Steuerberatungsgesetz selbst.
§ 11
In § 11 Absatz 2 Satz 2 wird die Verweisung „§ 27 des Gesetzes“ durch „§ 27 Absatz 1 des Steuerberatungsgesetzes“ ersetzt — Folgeänderung der Umnummerierung.
§ 13
In § 13 Satz 1 wird die Verweisung „§ 27 des Gesetzes“ durch „§ 27 Absatz 1 des Steuerberatungsgesetzes“ ersetzt — Folgeänderung der Umnummerierung.
§ 14
In § 14 Absatz 1 wird die Verweisung „§ 25 Absatz 2 des Gesetzes“ durch „§ 27 Absatz 1 des Steuerberatungsgesetzes“ ersetzt — Folgeänderung der Umnummerierung.
Dritter Teil
Die Überschrift des Dritten Teils wird ergänzt: aus dem bisherigen „Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine“ wird das „Elektronische Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine“.
Zweiter Teil
Die Überschrift des Zweiten Teils wird von „Beratungsstellen, Beratungsstellenleiter“ in „Beratungsstellen und deren Leitung“ umbenannt — die Sprache wird modernisiert und geschlechtsneutral formuliert.