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Gesetz über den Lastenausgleich

Änderungs-Historie · LAG

1 Drucksache hat dieses Gesetz im erfassten Zeitraum berührt. Die jüngste Änderung steht oben.

Drucksachen, die dieses Gesetz angefasst haben

Bearbeitungsverlauf einzelner Paragraphen

Wer hat zuletzt was an welcher Stelle geändert? Pro Paragraph eine kompakte Übersicht aller bekannten Änderungen.

§ 327

  • BT-Drs. 21/6002Absatz-Neufassung19. Mai 2026

    Die Liste der Personen und Stellen, die bei den Ausgleichsbehörden vertreten dürfen, wird modernisiert: Statt der alten Verweise auf das Rechtsberatungsgesetz (das längst abgelöst wurde) gelten jetzt die neueren Paragrafen des Steuerberatungsgesetzes. Neu aufgenommen werden auch Verwahrer und Verwalter von fremdem Vermögen, die ebenfalls nach dem Steuerberatungsgesetz zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind. Für die Verbände gilt jetzt das Rechtsdienstleistungsgesetz statt der alten Ausführungsverordnung zum Rechtsberatungsgesetz. Außerdem entfällt die bisherige Nummer 1 (Behörden, Körperschaften aus dem Rechtsberatungsgesetz), und die Nummerierung wird von drei auf zwei Punkte reduziert.