Änderungs-Historie · KREDITZWEITMARKTFG
1 Drucksache hat dieses Gesetz im erfassten Zeitraum berührt. Die jüngste Änderung steht oben.
Drucksachen, die dieses Gesetz angefasst haben
Bearbeitungsverlauf einzelner Paragraphen
Wer hat zuletzt was an welcher Stelle geändert? Pro Paragraph eine kompakte Übersicht aller bekannten Änderungen.
Artikel 30 und Artikel 36 Absatz 5
Zwei Regelungen des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes von 2023 werden gestrichen: Artikel 30 und Artikel 36 Absatz 5. Welche konkreten Inhalte diese Artikel hatten, lässt sich aus den verfügbaren Daten nicht entnehmen.