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Verordnung zur Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten und hinsichtlich der als Gesetz über die Steuerehrlichkeit bezüglich Auslandskonten bekannten US-amerikanischen Informations- und Meldebestimmungen

Änderungs-Historie · FATCA-USA-UMSV

1 Drucksache hat dieses Gesetz im erfassten Zeitraum berührt. Die jüngste Änderung steht oben.

Drucksachen, die dieses Gesetz angefasst haben

Bearbeitungsverlauf einzelner Paragraphen

Wer hat zuletzt was an welcher Stelle geändert? Pro Paragraph eine kompakte Übersicht aller bekannten Änderungen.

§ 8

  • BT-Drs. 21/6002Absatz-Neufassung19. Mai 2026

    Banken und andere Finanzinstitute, die Daten über US-amerikanische Kunden ans Bundeszentralamt für Steuern melden müssen, können künftig zusätzliche Angaben übermitteln, wenn sie keine US-Steueridentifikationsnummer des Kunden haben: zum einen die Steueridentifikationsnummer eines anderen Landes, in dem der Kunde ansässig ist, und zum anderen das Geburtsdatum. Diese Angaben sind freiwillig, helfen aber bei der Identifizierung.