Änderungs-Historie · EUABGG
1 Drucksache hat dieses Gesetz im erfassten Zeitraum berührt. Die jüngste Änderung steht oben.
Drucksachen, die dieses Gesetz angefasst haben
Bearbeitungsverlauf einzelner Paragraphen
Wer hat zuletzt was an welcher Stelle geändert? Pro Paragraph eine kompakte Übersicht aller bekannten Änderungen.
§ 9
Das Anpassungsverfahren nach § 9 des Europaabgeordnetengesetzes wird für das Jahr 2026 ebenfalls ausgesetzt. § 9 EuAbgG verweist auf § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes; die Aussetzung betrifft damit auch Mitglieder des Europäischen Parlaments, die sich für die Anwendung des deutschen Entschädigungsrechts entschieden haben. Der Wortlaut von § 9 EuAbgG bleibt unverändert.