Änderungs-Historie · ASYLBLG
1 Drucksache hat dieses Gesetz im erfassten Zeitraum berührt. Die jüngste Änderung steht oben.
Drucksachen, die dieses Gesetz angefasst haben
Bearbeitungsverlauf einzelner Paragraphen
Wer hat zuletzt was an welcher Stelle geändert? Pro Paragraph eine kompakte Übersicht aller bekannten Änderungen.
§ 9
Das „und“ am Ende von Nummer 2 wird durch ein Komma ersetzt, um syntaktisch Platz für die neue Nummer 4 zu schaffen.
Der abschließende Punkt nach Nummer 3 wird durch das Wort „und“ ersetzt, um syntaktisch Platz für die neue Nummer 4 zu schaffen.
Die im AsylbLG anwendbaren Regelungen des SGB X werden um § 67a Abs. 2 (Erhebung von Sozialdaten) und § 79 Abs. 6 (automatisierter Datenabgleich) erweitert. Damit gelten die neuen Datenabgleich-Befugnisse auch für Asylbewerberleistungsempfänger.