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Einführungsgesetz zur Abgabenordnung

Änderungs-Historie · AOEG 1977

1 Drucksache hat dieses Gesetz im erfassten Zeitraum berührt. Die jüngste Änderung steht oben.

Drucksachen, die dieses Gesetz angefasst haben

Bearbeitungsverlauf einzelner Paragraphen

Wer hat zuletzt was an welcher Stelle geändert? Pro Paragraph eine kompakte Übersicht aller bekannten Änderungen.

Artikel 100

  • BT-Drs. 21/6002Paragraph-Neufassung19. Mai 2026

    Eine Übergangsregelung wird neu gefasst: § 142 der Abgabenordnung (Pflicht zur Führung von Anbauverzeichnissen) gilt erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 1. September 2026 beginnen.