Änderungs-Historie · ALGIIV 2008
1 Drucksache hat dieses Gesetz im erfassten Zeitraum berührt. Die jüngste Änderung steht oben.
Drucksachen, die dieses Gesetz angefasst haben
Bearbeitungsverlauf einzelner Paragraphen
Wer hat zuletzt was an welcher Stelle geändert? Pro Paragraph eine kompakte Übersicht aller bekannten Änderungen.
§ 3
Wenn selbständig tätige Leistungsbeziehende Eigenentnahmen (z. B. Sachentnahmen aus dem Betrieb) nicht monatlich per Kassenbuch belegen, werden stattdessen die vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten Branchenpauschbeträge von den Ausgaben abgezogen. Außerdem: Werden gar keine Betriebsausgaben angegeben, können diese pauschal nach § 3c EStG festgesetzt werden.